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Die Höhe der Besuchsgelder und deren Zahlung sind in der Benutzungsordnung festgelegt.
Neu ab 1. September 2022
Die Staatsregierung hat beschlossen die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit, mit 100 Euro pro Kind und Monat zu bezuschussen. Der Beitragszuschuss wird ab dem 1. September des Kalenderjahres gelten in dem das Kind drei Jahre alt wird und bis zur Einschulung gezahlt.
Die Elternbeiträge betragen derzeit monatlich:
Kindergarten (letzte Änderung 2017) ab 01. September 2024:
Stunden | Für das 1. Kind | Ermäßigung für Geschwisterkinder |
---|---|---|
4-5 Stunden | 101,00 € | 40 Prozent |
5-6 Stunden | 111,00 € | 40 Prozent |
6-7 Stunden | 120,00 € | 40 Prozent |
7-8 Stunden | 130,00 € | 40 Prozent |
8-9 Stunden | 141,00 € | 40 Prozent |
Krippe ab 1. September 2024 (letzte Änderung 2017):
Stunden | Für das 1. Kind | Ermäßigung für Geschwisterkinder |
---|---|---|
3-4 Stunden | 171,00 € | 40 Prozent |
4-5 Stunden | 202,00 € | 40 Prozent |
5-6 Stunden | 221,00 € | 40 Prozent |
6-7 Stunden | 240,00 € | 40 Prozent |
7-8 Stunden | 260,00 € | 40 Prozent |
8-9 Stunden | 281,00 € | 40 Prozent |
Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben. Monatlich fällt zusätzlich ein Spielgeld von 6,- Euro an, jedoch nicht für den Monat August.
Bei geringem Einkommen der Eltern ist es auf Antrag möglich, dass die Gebühren ganz oder teilweise vom Jugendamt des Landkreises Traunstein übernommen werden.